D’Uni huet matgedeelt, dass d’Beschränkungen fir Läit déi aus engem Risikoland kommen fir eng Klausur ze schreiwen, erëm opgehuewen sinn.

Hei d’Meldung vun der Uni:

Sehr geehrte Studierende,

das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) hat die TUK bezüglich der Regelung des § 20 Absatz 4 Nr. 3 der aktuellen CoBeLVO vom 15.07.2020, trotz erheblicher Bedenken seitens der Universität, mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass auch Studierende, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, ab sofort und ohne weiteren Gesundheitsnachweis zu Prüfungen zuzulassen sind.

Studierenden, denen aufgrund der Zeitkürze und im Vertrauen auf die bisher geltende Regelung seitens der TUK, eine Anreise zu den Prüfungen bis einschließlich 25.07.2020 nicht möglich ist, melden sich bitte bei der zuständigen Arbeitsgruppe der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten. Eine Teilnahme an den Prüfungen ist ab sofort ohne weitere Nachweise möglich.

Viele Grüße,

i.A.

Ihre Abteilung für Prüfungsangelegenheiten